Langwaffenschränke

Lt. Definition sind Langwaffen Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste Bestimmung gemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Zu den Langwaffen zählen Flinten, Büchsen, Sportgewehre, Luftdruckgewehre. Besitzer sind Jäger, Sportschützen oder Privatpersonen.

Ein Langwaffentresor gehört außer Reichweite von Kindern an einem sicheren Ort aufgestellt. Natürlich gibt es den Waffenschrank in unterschiedlichen Sicherheitsstufen.

Achtung Deutschland! Aufgrund des neuen Waffengesetzes (Juli 2017) dürfen Schusswaffen und Munition nur gemeinsam aufbewahrt werden, wenn das Sicherheitsbehältnis mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.

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